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Familie14 mai 20265 Min. Lesezeit

Konkubinat in der Schweiz: die wichtigen Dokumente

Welche Dokumente für unverheiratete Paare in der Schweiz zentral abgelegt werden sollten: Mietvertrag, Versicherungen, Bank, Steuern, Vorsorge, Erbschaft. Die wichtigsten rechtlichen Punkte.

Das Konkubinat ist in der Schweiz nach der Ehe die mit Abstand verbreitetste Form des Zusammenlebens als Paar. Doch im Gegensatz zur Ehe oder zur eingetragenen Partnerschaft hat es keinen automatischen Rechtsstatus. Ihre Verwaltungsdokumente und Vereinbarungen müssen klar geregelt sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Auf einen Blick

  • In der Schweiz ist das Konkubinat nicht rechtlich anerkannt: kein automatischer Schutz bei Trennung, Tod oder Handlungsunfähigkeit.
  • Die Steuern bleiben individuell: jede Person im Konkubinat reicht ihre eigene Steuererklärung ein.
  • Ohne Testament erhält der Partner keinen Erbanteil, auch nicht nach 30 Jahren Zusammenleben.
  • Zum Schutz beider Seiten: Dokumente zentralisieren, bestimmte schriftliche Vereinbarungen formalisieren, Testament und Vorsorge in Betracht ziehen.

Was Sie verstehen müssen

Das Wort „Konkubinat" bezeichnet in der Schweiz eine freie Verbindung zwischen zwei Personen (unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, wobei letzteres seit der Einführung der Ehe für alle unter das Eherecht fällt). Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keinen zivilrechtlichen Zwischenstatus wie den französischen PACS: Es gibt entweder das Konkubinat (kein Status), die Ehe (voller Status) oder die eingetragene Partnerschaft (nur für gleichgeschlechtliche Paare, die sich vor 2022 eingetragen haben).

Was das konkret bedeutet:

  • Keine gemeinsame Besteuerung: Jede Person deklariert Einkommen und Vermögen separat.
  • Keine Witwenrente für den überlebenden Konkubinatspartner über die AHV.
  • Keine automatischen Erbrechte (der Konkubinatspartner ist kein gesetzlicher Erbe).
  • Keine automatische elterliche Sorge über gemeinsame Kinder im Todesfall des anderen Elternteils.
  • Kein automatisches Mietrecht, wenn der Vertrag auf den Namen des anderen lautet.

Das schliesst ein harmonisches Zusammenleben nicht aus, erfordert aber, explizit zu organisieren, was die Ehe von Gesetzes wegen regelt.

Wichtige Dokumente, die zentral abgelegt werden sollten

Wohnen

  • Mietvertrag: Idealerweise von beiden unterzeichnet. Wenn der Vertrag nur auf einen Namen lautet, beantragen Sie eine Mitunterzeichnung oder lassen Sie sich per Nachtrag eintragen.
  • Mietzinskaution: Wer hat sie geleistet, und wem steht sie beim Auszug zu?
  • Energieverträge (Strom, Gas): festhalten, wer was bezahlt.
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung: kann beide Haushaltsmitglieder abdecken – im Einzelfall prüfen.

Finanzielles

  • Bankkonten: Ein gemeinsames Konto ist nützlich für gemeinsame Ausgaben, aber jede Person behält ein eigenes Konto.
  • Gemeinsamer Kredit oder Hypothek: Wer bringt was ein, wie wird die Rückzahlung gehandhabt, und was geschieht bei einer Trennung?
  • Wichtige Anschaffungen (Auto, Möbel): Auf wessen Namen lautet die Rechnung, wer zahlt, und wem gehört das Gut bei einer Trennung?

Versicherungen

  • KVG: bleibt individuell.
  • Lebensversicherung: Möglichkeit, den Konkubinatspartner als Begünstigten einzusetzen (beim Versicherer schriftlich festzuhalten).
  • 3. Säule (3a): Der Konkubinatspartner kann nach den Kindern begünstigt werden, sofern seit mindestens 5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht (genaue Bedingungen beim Anbieter prüfen).

Familie

  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder.
  • Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (für nicht verheiratete Eltern obligatorisch; beim Zivilstandsamt einzureichen).
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind ausserhalb der Ehe geboren wurde.

Rechtliches und Erbschaft

  • Testament (handschriftlich oder notariell), wenn Sie möchten, dass ein Teil Ihres Vermögens an Ihren Konkubinatspartner geht.
  • Erbvertrag (beim Notar) für komplexere Regelungen.
  • Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: Ohne diese Dokumente entscheidet im Falle einer Handlungsunfähigkeit die Blutsverwandtschaft – nicht der Konkubinatspartner.

Was schriftlich festgehalten werden sollte

Kein Ehevertrag, aber einige klare schriftliche Vereinbarungen:

  • Konkubinatsvertrag: privates (oder notarielles) Dokument, das klärt, wer was bezahlt, wem was gehört und wie das Vermögen bei einer Trennung aufgeteilt wird. Keine öffentliche Vollstreckungswirkung, aber nützlich im Streitfall.
  • Inventar der Gegenstände, die individuell oder gemeinsam erworben wurden, mit Datum und Betrag.
  • Vereinbarung über wichtige Anschaffungen: Fahrzeug, Möbel, Haushaltsgeräte (wer zahlt, wer behält das Eigentum).

Bei bedeutendem Vermögen oder einem langfristigen Projekt ist die Beratung durch einen Notar oder einen Anwalt für Familienrecht eine sinnvolle Investition.

Fristen und Ereignisse, die antizipiert werden sollten

  • Geburt: Die gemeinsame elterliche Sorge sofort beim Zivilstandsamt erklären.
  • Gemeinsamer Immobilienkauf: Die Eigentumsform (einfaches Miteigentum oder Gesamteigentum) vor der Unterzeichnung beim Notar festlegen.
  • Trennung: Ohne Vereinbarung folgt die Güterteilung dem strikten Eigentum jeder Person. Finanzielle Beiträge ohne Gegenleistung sind häufig verloren.
  • Todesfall: Ohne Testament erbt der überlebende Konkubinatspartner nichts.

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass sich nach mehreren gemeinsamen Jahren „alles von selbst regelt". Im Konkubinat in der Schweiz erwirbt man durch die Dauer des Zusammenlebens keine Rechte.
  • Alle Verträge auf nur einen Namen stellen. Im Todesfall oder bei einer Trennung steht die andere Person mit leeren Händen da.
  • Kein Testament errichten. Der Konkubinatspartner erbt nicht automatisch. Ein einfaches, handschriftlich verfasstes, unterschriebenes und datiertes Schreiben genügt für den verfügbaren Anteil.
  • AHV und BVG verwechseln. Das BVG kann unter bestimmten Bedingungen eine Partnerrente vorsehen; die AHV grundsätzlich nicht.
  • Die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder vernachlässigen. Ohne entsprechende Erklärung hat allein die Mutter die elterliche Sorge – mit Konsequenzen bei Trennung oder Todesfall.

Wie Admini helfen kann

Das Konkubinat ist eine Situation, in der administrative Klarheit das Paar schützt. Admini hilft Ihnen dabei:

  • Alles an einem Ort zu zentralisieren: Mietverträge, Energieverträge, Versicherungspolicen, gemeinsame Rechnungen, Testamente und Begünstigungsregelungen.
  • Bestimmte Dokumente mit Ihrem Partner zu teilen, damit er oder sie im Bedarfsfall darauf zugreifen kann.
  • Eine klare Übersicht über gemeinsame Anschaffungen zu behalten und festzuhalten, wer was bezahlt hat.
  • Erinnerungen zu erhalten für Versicherungserneuerungen, Fristen und Schritte, die Sie gemeinsam unternehmen müssen.

Admini ersetzt keinen Notar und keinen Anwalt. Das Ziel ist, dass Sie genau wissen, was Sie besitzen, was Sie teilen und was im Ernstfall geschehen würde – ohne einen Ordner durchwühlen zu müssen.

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