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Familie2 juin 20264 Min. Lesezeit

Heiraten in der Schweiz: die Schritte beim Zivilstandsamt, Schritt für Schritt

Zivilehe in der Schweiz vorbereiten: Voraussetzungen, Ehevorbereitungsverfahren, Dokumente für Schweizer und Ausländer, Trauzeugen, Kosten und Fristen.

In der Schweiz hat nur die Zivilehe rechtliche Gültigkeit. Die religiöse Zeremonie, wenn Sie sie wünschen, findet danach statt und ersetzt die Zivilehe nicht. Vor dem grossen Tag steht ein Verwaltungsverfahren beim Zivilstandsamt: nicht kompliziert, aber rechtzeitig zu planen — besonders wenn einer der künftigen Eheleute ausländischer Nationalität ist. Hier der Ablauf.

Auf einen Blick

  • Zuerst die Zivilehe. Sie begründet die Ehe im rechtlichen Sinne. Die religiöse Trauung ist optional und folgt danach.
  • Alles beginnt mit dem Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt am Wohnsitz eines der Verlobten.
  • Planen Sie genügend Zeit ein: Zwischen der Anmeldung und der Trauung müssen die Dokumente zusammengestellt werden — noch mehr, wenn Unterlagen aus dem Ausland stammen.
  • Zwei volljährige Trauzeugen mit Urteilsfähigkeit sind am Tag der Trauung erforderlich.
  • Richtwert: CHF 300 bis 400 (Dokumente und Ziviltrauung), mehr bei bestimmten besonderen Anfragen.

Was Sie verstehen müssen

Die Zivilehe wird beim Zivilstandsamt geschlossen, einem kantonalen oder regionalen Dienst, nicht bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerkontrolle). Das Verfahren verläuft in zwei Phasen: eine Vorbereitungsphase (Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig vorliegen), dann die Trauung selbst.

Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Eheschliessung:

  • 18 Jahre vollendet und Urteilsfähigkeit,
  • nicht bereits verheiratet oder durch eine eingetragene Partnerschaft gebunden,
  • keine direkte Verwandtschaft in gerader Linie (Vorfahren, Nachkommen) und nicht Geschwister.

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare offen.

Das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt

  1. Stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Ehevorbereitungsverfahrens beim Zivilstandsamt am Wohnsitz eines von Ihnen beiden.
  2. Das Amt prüft die Voraussetzungen und die Vollständigkeit des Dossiers.
  3. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, vereinbaren Sie einen Termin für die Trauung.

Das Amt teilt Ihnen genau mit, welche Unterlagen je nach Ihrer Situation erforderlich sind. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf: Das Amt gibt die genaue Liste heraus, die je nachdem, ob Sie Schweizer, Ausländer oder im Ausland wohnhaft sind, unterschiedlich ist.

Die beizubringenden Dokumente

Die Liste hängt von Ihrer Situation ab, umfasst jedoch in der Regel:

  • einen gültigen Ausweis für jeden Verlobten,
  • eine Wohnsitz- oder Niederlassungsbestätigung,
  • Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde und je nach Lage der Dinge Heimatschein für Schweizer).

Wenn einer der Verlobten ausländischer Nationalität ist oder Dokumente aus dem Ausland stammen, sehen Sie vor:

  • eine gültige Aufenthaltsbewilligung,
  • übersetzte und legalisierte Dokumente (Apostille oder Legalisierung je nach Land).

Dieser Teil nimmt am meisten Zeit in Anspruch. Stellen Sie Anträge für ausländische Dokumente so früh wie möglich.

Der Tag der Trauung

  • Die Ziviltrauung findet in Anwesenheit von zwei volljährigen Trauzeugen statt.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Heiratsurkunde mit den Namen vor und nach der Heirat, dem Ort und dem Datum.
  • Eine Trauung am Samstag oder mit besonderen Anfragen kann teurer sein.

Nach der Heirat

Die Heirat ändert mehrere Dinge auf administrativer Ebene:

  • Der Name: Sie können jeweils Ihren bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen annehmen. Diese Wahl wird im Rahmen des Verfahrens getroffen.
  • Der Güterstand: Ohne Ehevertrag gilt standardmässig die Errungenschaftsbeteiligung.
  • Die Steuern: Verheiratete Paare werden gemeinsam besteuert, was Ihre Steuererklärung ab dem Jahr der Heirat verändert.

Häufige Fehler

  • Glauben, die religiöse Trauung reiche aus. In der Schweiz gibt es ohne Zivilehe keine Ehe im rechtlichen Sinne.
  • Zu spät beginnen. Die Vorbereitung dauert Wochen, besonders wenn ausländische Dokumente übersetzt und legalisiert werden müssen.
  • Ausländische Dokumente unbearbeitet einreichen, ohne Übersetzung oder Legalisierung: Sie werden abgelehnt.
  • Die steuerlichen Auswirkungen vergessen. Die gemeinsame Besteuerung kann Ihre Steuerlast bereits im ersten Jahr spürbar verändern.
  • Die Namenswahl vernachlässigen, die während des Verfahrens und nicht nachträglich geregelt wird.

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  • Heiratsurkunde und Namenswahl aufzubewahren, die danach für die Steuern, Versicherungen und die Bank nützlich sind.

Ziel ist, dass der Papierkram nicht die schlechte Erinnerung des Jahres bleibt.

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