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Wohnen2 juin 20264 Min. Lesezeit

SERAFE: die Radio- und Fernsehabgabe in der Schweiz – wer zahlt und wie viel

Die SERAFE-Abgabe in der Schweiz: wer sie zahlen muss (auch ohne Fernseher), der Betrag, die Rechnungsstellung, die Befreiungsfälle und der Kontakt bei Fehlern.

Die SERAFE-Abgabe ist diese jährliche Rechnung, die niemand bestellt hat und die trotzdem jeder erhält. Kein Fernseher, kein Radio – egal: Wer in der Schweiz einen Haushalt führt, bezahlt sie. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert, wie viel sie kostet und in welchen seltenen Fällen Sie ihr legal entgehen können.

Auf einen Blick

  • Jeder Haushalt in der Schweiz bezahlt die Abgabe, ob er einen Fernseher, ein Radio oder gar nichts besitzt. Der Besitz eines Empfangsgeräts spielt seit 2019 keine Rolle mehr.
  • Betrag: CHF 335 pro Jahr und Haushalt. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt er auf CHF 312 pro Jahr.
  • Sie müssen sich nicht anmelden. SERAFE erhält die Daten aus dem Einwohnerregister Ihrer Gemeinde und stellt Ihnen die Rechnung automatisch.
  • Eine einzige Abgabe pro Haushalt, unabhängig von der Personenzahl. Eine Wohngemeinschaft mit vier Personen = eine Rechnung, nicht vier.
  • Befreiung möglich, wenn Sie Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV beziehen – auf Antrag.

Was Sie verstehen müssen

SERAFE AG erhebt die Haushaltabgabe für Privathaushaltungen seit dem 1. Januar 2019, als Nachfolgerin der Billag. Die wesentliche Änderung: Die Abgabe ist unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts geworden. Früher zahlte man, weil man einen Fernseher hatte. Heute zahlt man, weil man als Haushalt administrativ existiert.

Konkret:

  • Die Abgabe gilt pro Haushaltung (eine Wohnung, ein Haushalt), nicht pro Person.
  • Die Daten stammen aus dem Einwohnerregister Ihrer Gemeinde. Sobald Sie einen Haushalt gründen (Einzug, Ankunft in der Schweiz), werden Ihnen die Rechnungen ohne weiteres Zutun gestellt.
  • Sie finanziert die SRG sowie die Regional-Radio- und Fernsehsender mit einer Konzession.

Wer zahlen muss

Jeder Haushalt, in dem mindestens eine volljährige Person im Einwohnerregister eingetragen ist. Dazu gehören:

  • Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • Einpersonenhaushalte,
  • Wohngemeinschaften (die einen einzigen Haushalt bilden, also eine einzige Rechnung erhalten),
  • Personen, die kürzlich in die Schweiz eingereist sind, ab ihrer Anmeldung in der Gemeinde.

Der Umstand, kein Empfangsgerät zu besitzen, ändert nichts: Die Abgabe bleibt geschuldet.

Wie viel und wie die Rechnung gestellt wird

  • CHF 335 pro Jahr aktuell, CHF 312 ab 2027.
  • Die Jahresrechnung ist die Standardvariante.
  • Sie können jederzeit auf eine vierteljährliche Rechnungsstellung umstellen und Ihre Zahlungsart wählen.

Den jeweils aktuellen Betrag finden Sie stets auf der Website von SERAFE – es lohnt sich, ihn zu prüfen, da die Abgabe regelmässig nach unten revidiert wird.

Die Befreiungsfälle

Zwei Hauptsituationen erlauben den Erlass der Abgabe:

  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV: Haushalte, die diese beziehen, können bei SERAFE einen Befreiungsantrag stellen, mit entsprechendem Nachweis.
  • Kollektivhaushalte (Pflegeheime, Heime, Wohnheime): Sie unterliegen einer anderen Regelung als Privathaushalte.

Die Befreiung erfolgt nie automatisch: Sie müssen einen Antrag stellen und den EL-Entscheid vorlegen.

Was bei einem Fehler, einem Umzug oder einem Wegzug zu tun ist

  • Umzug innerhalb der Schweiz: Eine Doppelverrechnung müssen Sie nicht befürchten, Ihr neuer Haushalt wird über die Gemeinde angebunden. Prüfen Sie dennoch, ob Sie nicht für zwei Adressen zahlen.
  • Wegzug ins Ausland: Die Abgabe läuft weiter, solange Ihr Haushalt im Register eingetragen ist. Melden Sie Ihren Wegzug bei der Gemeinde ab – das beendet Ihre Beitragspflicht.
  • Rechnung, die falsch erscheint (bereits bezahlt, Haushalt falsch zugeordnet): Kontaktieren Sie SERAFE direkt, lassen Sie die Sache nicht auf sich beruhen. Eine SERAFE-Rechnung ist offiziell; sie ignorieren lässt sie nicht verschwinden.

SERAFE ist erreichbar unter 058 201 31 67, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Fernseher nicht zahlen zu müssen. Das stimmt seit 2019 nicht mehr.
  • Die Rechnung als Betrug betrachten und wegwerfen. SERAFE ist das offizielle, vom Bund beauftragte Organ.
  • In einer WG doppelt zahlen. Ein Haushalt = eine Abgabe: Einigen Sie sich mit Ihren Mitbewohnenden.
  • Vergessen, einen Wegzug ins Ausland zu melden. Ohne Abmeldung bei der Gemeinde läuft die Abgabe weiter.
  • Keine Befreiung beantragen, obwohl man Ergänzungsleistungen bezieht.
  • SERAFE · Offizielle Website: Rechnungsstellung, Befreiungen, Kontakt. Telefon 058 201 31 67 (Mo–Fr, 8–18 Uhr).
  • BAKOM · Radio- und Fernsehabgabe: der rechtliche Rahmen und die vom Bund festgelegten Beträge.
  • Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde: für jede An- oder Abmeldung, die Ihre Beitragspflicht begründet oder beendet.

Wie Admini helfen kann

Die SERAFE-Abgabe gehört zu jenen wiederkehrenden Sendungen, die man zwischen zwei Umzügen gerne vergisst. Admini hilft Ihnen:

  • Zentralisieren Sie Ihre SERAFE-Rechnungen und Ihre Belege (EL-Entscheid für eine Befreiung, Wegzugsbestätigung).
  • Finden Sie den Nachweis einer bestrittenen Zahlung, ohne drei Ordner durchsuchen zu müssen.
  • Erhalten Sie eine Erinnerung bei einem Umzug oder einem Wegzug ins Ausland – damit Sie die Abmeldung vornehmen, die Ihre Beitragspflicht beendet.

Der Gedanke dahinter ist nicht, weniger zu zahlen, sondern nie für nichts zu zahlen.

Zentralisieren Sie Ihre Verwaltung mit Admini

Admini hilft Ihnen, Ihre Dokumente zu sammeln, in Sekunden die nützlichen Informationen wiederzufinden und saubere Dossiers vorzubereiten, wann immer Sie sie brauchen.

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