Steuerabzüge in der Schweiz: die wichtigste Liste
Liste der Steuerabzüge in der Schweizer Steuererklärung: Berufskosten, 3. Säule, Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Weiterbildung und häufige Fehler.
Die meisten Schweizer Steuerpflichtigen unterschätzen ihre Steuerabzüge und zahlen deshalb zu viel Steuern. Nicht aus böser Absicht, sondern aus mangelndem Wissen oder fehlenden Belegen. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten möglichen Abzüge in der ordentlichen Steuererklärung zusammen sowie die Unterlagen, die Sie zur Begründung aufbewahren müssen.
Auf einen Blick
- Die Abzüge lassen sich in 3 grosse Kategorien einteilen: Berufskosten, private/soziale Kosten und Sozialabzüge (für unterstützte Personen).
- Viele Kantone bieten für bestimmte Positionen (Transport, Mahlzeiten, Berufskleidung) einen Pauschalabzug ohne Belege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an.
- Rechnungen, Bescheinigungen und Quittungen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, um einer Kontrolle standhalten zu können.
- Prüfen Sie die Höchstbeträge stets in Ihrem Kanton: Sie variieren erheblich.
Berufskosten
Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
- Auto: Entschädigung pro Kilometer (oft 0,70 CHF/km bis zu einer Bundesobergrenze von rund 3 200 CHF, je nach Kanton zu prüfen).
- Öffentliche Verkehrsmittel: Jahresabonnement (SBB, GA, Regionalabonnement) vollständig abziehbar mit Beleg.
- Fahrrad / Motorrad: bescheidener Pauschalbetrag in bestimmten Kantonen.
- Das Auto wird in der Regel akzeptiert, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel den Arbeitsweg erheblich verlängern (oft +1 Stunde Hin- und Rückweg).
Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
- Tägliche Pauschale (oft 15 CHF pro Arbeitstag, max. rund 3 200 CHF pro Jahr), wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts essen.
- Reduziert (oft um die Hälfte), wenn Ihr Arbeitgeber die Kantine oder Restaurantschecks subventioniert.
Weitere Berufskosten
- Spezielle Berufskleidung (Uniformen, Schutzausrüstung).
- Werkzeug und Material, das vom Arbeitgeber nicht vergütet wird.
- Berufsbezogene Weiterbildung: Kurse, Seminare, Fachbücher (auf Bundesebene oft bis zu 12 000 CHF pro Jahr abziehbar).
- Heimarbeitsplatz: unter strengen Voraussetzungen abziehbar (eigener Raum, ausschliesslich beruflich genutzt, Arbeitgeber stellt kein Büro zur Verfügung).
Berufskosten-Pauschale
- Viele Kantone bieten eine Globalpauschale (3 bis 4 % des Nettolohns, max. rund 4 000 CHF) an, die sämtliche Berufskosten ohne Belege abdeckt.
- Prüfen Sie, ob die Pauschale oder der effektive Abzug vorteilhafter ist. Viele Arbeitnehmer profitieren vom Wechsel zu den tatsächlichen Kosten, wenn sie hohe Transport- oder Weiterbildungskosten haben.
Abzüge im Bereich Vorsorge
- Säule 3a: vollständig abziehbar bis zu 7 056 CHF/Jahr (angestellte BVG-versicherte Person) oder 35 280 CHF (20 % des Nettoeinkommens) für Selbständige ohne BVG. Siehe unseren Leitfaden zur 3. Säule.
- BVG-Einkäufe: vollständig abziehbar. Nützliche Strategie, um eine grosse Geldsumme über mehrere Jahre zu verteilen.
- AHV/IV/EO-Beiträge: werden automatisch vom Arbeitgeber abgezogen und dürfen nicht nochmals angegeben werden.
Versicherungsprämien und -kosten
- Krankenkassenprämien KVG: abziehbar bis zu einem kantonalen Höchstbetrag (je nach Kanton und familiärer Situation oft 1 700 bis 5 200 CHF pro Erwachsenen).
- Lebensversicherungsprämien: abziehbar innerhalb desselben kantonalen Höchstbetrags.
- Sparzinsen (Sparkonto, 3a usw.): in bestimmten Kantonen bis zu einigen Hundert CHF abziehbar.
Krankheitskosten
- Nicht von der Versicherung erstattete Arztkosten (Arztbesuche, Medikamente, Zahnarzt, Brille, Prothesen) sind abziehbar, sofern sie einen Schwellenwert übersteigen (oft 5 % des steuerbaren Nettoeinkommens).
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Krankenkassenabrechnungen auf.
- Grössere Zahnarztkosten, kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und erhebliche Brillenkosten werden am häufigsten vergessen.
Kinderbetreuungskosten
- Kosten für Krippe, Tagesschule, Tagesmutter, abziehbar bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (je nach Kanton variabel, oft 10 000 bis 25 000 CHF pro Kind).
- Der Höchstbetrag ist auf Bundesebene grosszügiger (bis zu 25 000 CHF) als auf kantonaler Ebene.
- Voraussetzung ist, dass die Eltern (oder der alleinerziehende Elternteil) eine Erwerbstätigkeit ausüben, eine Ausbildung absolvieren oder ausserstande sind, das Kind selbst zu betreuen.
Liegenschaftskosten
Wenn Sie selbstnutzender Eigentümer sind:
- Eigenmietwert: wird Ihrem Einkommen hinzugerechnet (Sondersystem).
- Hypothekarzinsen: abziehbar.
- Unterhaltskosten: abziehbar. Wahl zwischen Pauschalabzug (oft 10 bis 20 % des Eigenmietwerts) oder effektiven Kosten.
- Energetische Sanierungsmassnahmen (Dämmung, Solaranlagen, Wärmepumpe): grosszügig abziehbar.
Wenn Sie vermietender Eigentümer sind:
- Erhaltene Mietzinsen als Einkommen zu deklarieren.
- Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehbar.
Unterhaltsbeiträge
- Geleistete Unterhaltsbeiträge für einen Ex-Ehegatten oder minderjährige Kinder: vollständig abziehbar.
- Erhaltene Unterhaltsbeiträge: als Einkommen zu deklarieren (mit einer Sonderregelung).
Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Abziehbar bis zu 20 % des steuerbaren Nettoeinkommens auf Bundesebene.
- Die Organisation muss auf der kantonalen Liste der anerkannten gemeinnützigen Organisationen stehen (jeder Kanton veröffentlicht seine Liste).
- Bewahren Sie die steuerliche Spendenquittung der Organisation auf.
Sozialabzüge
- Unterstützte Person: Abzug pro Kind (variabel, oft 5 000 bis 12 000 CHF pro Kind je nach Kanton).
- Verheiratetes Paar: Ehegattenabzug (variabel je nach Kanton und Familienstruktur).
- Unterstützte erwachsene Personen: strenge Voraussetzungen (Elternteil zu mehr als 50 % finanziell unterstützt).
Gewerkschafts- und Parteibeiträge
- Gewerkschaftsbeiträge: abziehbar bis zu einem Höchstbetrag (oft 1 000 bis 2 000 CHF).
- Spenden an eine politische Partei: abziehbar bis zu einem Bundeshöchstbetrag (rund 10 100 CHF).
Aufzubewahrende Unterlagen
- Quittungen und Rechnungen für alle Kosten, die Sie abziehen.
- Jährliche Krankenkassenabrechnungen (KVG und Zusatzversicherungen).
- 3a-Einzahlungsbestätigungen Ihrer Bank oder Versicherung.
- Spendenbestätigungen der Organisationen.
- Transportbelege (Jahresabonnement, Tankquittungen bei Autonutzung).
- Kinderbetreuungsbelege (Krippenrechnungen, Verträge mit Tagesmüttern).
Alles muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Häufige Fehler
- Pauschale wählen, ohne die effektiven Kosten zu berechnen. Für viele Arbeitnehmer mit hohen Transport- oder Weiterbildungskosten bringen die tatsächlichen Kosten deutlich mehr.
- Nicht erstattete Krankheitskosten vergessen. Wenn Sie viel beim Zahnarzt oder für die Brille bezahlen, kann der Schwellenwert von 5 % des Einkommens rasch erreicht sein.
- Berufskosten und private Kosten vermischen. Ein mit der Familie gemeinsam genutzter Heimarbeitsplatz ist in der Regel nicht abziehbar.
- Säule 3a zu wenig ausschöpfen. Prüfen Sie, ob der Jahreshöchstbetrag vollständig genutzt wird, wenn Ihre Situation dies erlaubt.
- Bundes- und kantonale Abzüge verwechseln. Die Höchstbeträge unterscheiden sich. Viele Fehler entstehen durch die Verwendung eines Bundeshöchstbetrags im kantonalen Teil.
Offizielle Hilfreiche Links
- ch.ch · Steuererklärung
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
- Offizielle Website der Steuerverwaltung Ihres Kantons (suchen Sie „Steuern" + Name Ihres Kantons).
- Jährliche Steuerwegleitung Ihres Kantons (zum Herunterladen).
Wie Admini helfen kann
Abzüge lassen sich nur dann richtig berechnen, wenn alle Belege griffbereit sind. Admini hilft Ihnen dabei:
- Zentralisieren Sie Ihre Krankenkassenabrechnungen, Arztrechnungen, 3a-Bescheinigungen, Transportabonnements und Spendenquittungen.
- Taggen Sie nach Abzugskategorie (Transport, Medizin, Weiterbildung, Spenden), um jeden Posten in wenigen Sekunden zu rekonstruieren.
- Bereiten Sie ein sauberes Dossier vor, das Sie Ihrem Treuhänder übergeben oder für Ihre Online-Steuererklärung nutzen können.
- Erhalten Sie jeden Herbst eine Erinnerung, um die Unterlagen vor dem Einreichen der Steuererklärung zusammenzustellen.
Das Ziel ist, dass kein berechtigter Abzug vergessen wird, weil der Beleg in einem vergessenen Ordner verschwunden ist.
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